1.) Die hessische "Exklave Höringhausen" im Fürstentum Waldeck: Wappengrenzsteine von 1753 und den Ersatzgrenzsteinen ab 1806
vom Fürstentum Waldeck und Landgrafschaft Hessen-Kassel bzw. später Grossherzogtum Hessen: Grenzsteine vom Stein Nr. 1 bis Nr. 170
1) Grenzsteine vom Stein Nr. 1 bis Nr. 65
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2) Grenzsteine vom Stein Nr. 66 bis Nr. 170
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ANMERKUNG
Mein besonderer Dank geht an die beiden Höringhausener Grenzsteinpfleger Friedhelm Fingerhut und Heinrich Figge der Heimat- und Museumsfreunde Höringhausen. Sie veranstalten regelmäßig eine genaue Bestandsaufaufnahme und Grenzbegehung der ehemals 170 historischen Grenzsteine, entlang der Gemarkungsgrenze. So geben Sie gern ihr Wissen an Ihre Bürger, vor allem Jugendliche und auch Interessierte weiter. Die Nachwelt soll an dem Schatz teilhaben, den diese besondere Gemeinde noch hat. Beide haben mich hervorragend mit Material, ob auf Papier oder auch als Datei, bestens versorgt. Auch halfen sie mir mehrfach vor Ort, wenn ich Probleme hatte einige Grenzsteine im schwierigen Gelände zu finden. Zumal in dieser Zeit die Natur (Gras & Brennesseln) extrem hoch war.
Dies ist nicht immer so selbstverständlich, ich habe das in Bad Berleburg/Wittgenstein mit einem mir empfohlenen Grenzsteinexperten erlebt.
Grenzsteinpfleger F. Fingerhut und H. Figge
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Höringhausen ist der drittgrößte von insgesamt zehn Stadtteilen der Stadt Waldeck im Landkreis Waldeck-Frankenberg in Nordhessen.
Den Namen soll der Ort, so ist einer alten Dorfchronik zu entnehmen, durch den Hof des „Sachsen Horo“ erhalten haben. Dies lässt sich, auch wie die damit verbundene erste Erwähnung um 1042, urkundlich allerdings bisher nicht belegen, aber an der Westseite des Dorfes lässt die Flurbezeichnung das „alte Haus“ auf eine mögliche Wohnstätte schließen. (Entsprechende Nachforschungen sind noch nicht abgeschlossen)
Im frühzeitlichen, später von den Franken eroberten sächsischen Ittergau gelegen, verblieb Höringhausen, mitten in der entstehenden Grafschaft Waldeck, bei der alten Herrschaft Itter. Höringhausen war Jahrhunderte lang eine Enklave in der Grafschaft und dem späteren (ab 1712) Fürstentum Waldeck und hat deshalb eine sehr interessante Geschichte.
1326 verpfändeten die Edelherren zu Itter Vogtei, Gericht und Kirchenpatronat Höringhausen an die Waldecker Grafen. Höringhausen war in dieser Zeit ein größerer Ort mit Sitz eines Gerichts und einer Vogtei, zu dem die Orte Wammeringhausen, Rissinghausen und Herzhausen gehörten. Die in der Gemarkung des Dorfes gelegenen und im Mittelalter verlassenen Siedlungen Wammerinqhausen, Rissinghausen, Eltrichhausen, Brüninghausen, Neudorf, Altenhagen, Rudolfshagen, Rickersbruch und Schiebenscheid gehörten ebenfalls zum Ort. Urkunden und die überlieferten Flurnamen belegen dies.
Die Waldecker Grafen verpfändeten 1362 Höringhausen an die Familie Wolff von Gudenberg, die nach dem Erlöschen des Geschlechtes der Edelherren von Itter (1. Linie), als Vasallen der Landgrafen von Hessen, mit der Herrschaft Itter belehnt wurden.
Nachdem die Herren Wolff von Gudenberg im 16. Jahrhundert ihre Pfandherrschaft über die Herrschaft Itter auf Druck der Grafen von Waldeck und der Landgrafen von Hessen endgültig aufgeben mussten, zogen sich auf ihre Güter in Höringhausen zurück. 1568 gab ihnen Landgraf Wilhelm V. das halbe Dorf Höringhausen als Mannlehen und erlaubte ihnen, den itterschen Löwen ihrem Wappen zuzufügen. Später besaßen sie das ganze Dorf Höringhausen. Noch heute wird gerne die Geschichte erzählt: „Das der Fürst zu Waldeck Höringhausen bei einem Kartenspiel verloren haben soll“ -
Es ist nur eine Geschichte(!).Darüber hinaus besaß die durch die Gemarkung führende alte Heer- und Handelsstraße zwei Zoll Stationen.
1866 wurden Teile Hessen-Darmstadts mit der Herrschaft Itter und dem Dorf Höringhausen zur preußischen Provinz Hessen-Nassau.
Bei dem Anschluss des Freistaates Waldeck an Preußen wurde die Enklave Höringhausen im Jahr 1929 aus verwaltungstechnischen Gründen dem waldeckischen Kreis des Eisenberges zugeteilt.
Grenze und Grenzsteine von 1753
Wiederholte Grenzstreitigkeiten zwischen dem Fürstentum Waldeck und den Landgrafen von Hessen-Darmstadt führten 1753 dazu, um die Gemarkung Grenzsteine zu setzen und somit die Landesgrenze zu markieren. Entlang der etwa 28 km langen Grenze wurden 170 dieser Grenzsteine gesetzt. Sie sind zum größten Teil noch heute vorhanden und stehen unter Denkmalschutz.
Grenzvermarkung der Höringhausener Gemarkungsgrenze mit den großen Grenzsteinen mit abgerundetem Kopf. Die Grenzsteine tragen auf der Innenseite den Hess. Löwen sowie Nr. und Jahreszahl 1753, auf der waldeckschen Seite den Waldecker Stern, die Nr. und Jahreszahl 1753. Die im Laufe der 200 Jahre zerstörten oder beschädigten ursprünglichen Grenzsteine wurden tlw. auch infolge von weiteren Grenzstreitigkeiten durch solche Grenzsteine ersetzt, die auf der Innenseite die Buchstaben G und H (Großherzogtum Hessen), auf der Wald. Seite die Buchstaben F und W (Fürstentum Waldeck) tragen.)